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Scheidung SPEZIAL

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Bei einer bi-nationalen Ehe sind einige Besonderheiten zu beachten – insbesondere an welchem Gerichtsort die Scheidung stattfinden wird bzw. welches Recht Anwendung findet.

So kann bei einer Scheidung, bei der beide Parteien z. B. die vietnamesische, türkische, polnische oder russische Staatsangehörigkeit besitzen, auch das Recht des jeweiligen Landes Anwendung finden.

Da hier vor allem Besonderheiten in den jeweiligen Ländern bestehen, ist vor der Einreichung der Scheidung eine Prüfung durch uns vorzunehmen, welche Besonderheiten genau bestehen. Hierdurch entstehen aber keine (!) Mehrkosten. Da wir von Ihnen jedoch einige Angaben benötigen, werden wir uns mit Ihnen diesbezüglich gesondert in Verbindung setzen. Bitte füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns sodann bei Ihnen.
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